Der Unterrichtsraum darf nur von der Lehrkraft sowie der Schülerin bzw. dem Schüler betreten werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich wie folgt verhalten, wenn sie zum Unterricht kommen:
- im Außenbereich warten, bis die Lehrkraft öffnet;
- die Räumlichkeiten sind nur mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten;
- im Vorraum Jacken, Mützen etc. am Kleiderständer ablegen;
- im Eingangsbereich befindet sich außerdem ein Desinfektionsmittel zur Benutzung;
- vor dem Betreten des Unterrichtsraums ist der Mund-Nasen-Schutz abzunehmen und in einem mitgebrachten Behälter/Tüte zu verstauen;
- anschließend im Bad gründliche Handreinigung mit Seife;
- Händeschütteln und direkte Berührungen sind zu vermeiden, d. h. Hilfestellungen und Korrekturen sind im Unterricht nicht möglich;
- im gesamten Gebäude und im Unterrichtsraum ist der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten;
- zwischen den Unterrichtsstunden werden häufig berührte Flächen und Türklinken desinfiziert sowie durch Stoßlüften für ausreichend Frischluft gesorgt;
- die Husten- und Niesetikette muss eingehalten werden, d. h. Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder in ein Einmaltaschentuch, welches danach entsorgt wird;
- nicht ins Gesicht fassen;
- bei Krankheitssymptomen (Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Übelkeit, Durchfall etc.) bitte zu Hause bleiben;
- wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, bzw. Kontakt zu positiv getesteten Personen hatte oder selbst positiv auf Covid-19 getestet wurde, muss die gesetzlich festgelegten Quarantänevorschriften einhalten.
Dieses Konzept wird gemäß den aktuellen Gegebenheiten sowie den Verordnungen der Bayerischen Staatsregierung ständig angepasst.
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